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BEG-Förderrechner 2026

Orientierung zur BAFA-Grundförderung für Dach & Dämmung

15 % Grundfördersatz · iSFP-Bonus und Sonderfälle nicht eingerechnet

BAFA-Grundförderung für Gebäudehüllenmaßnahmen überschlagen

Bitte nur die geschätzten Kosten der ausgewählten Gebäudehüllenmaßnahmen eintragen. Die Mindestinvestition beträgt 300 € brutto je Einzelmaßnahme; bei mehreren Maßnahmen prüft dieser Rechner die Mindestbeträge nicht einzeln.

Die Rechnung nimmt förderfähige Ausgaben für ein Wohngebäude und die erste Wohneinheit an. Sie berücksichtigt 15 % Grundförderung bis zur regulären Ausgabenobergrenze von 30.000 €. Mit iSFP-Bonus oder wenn Eigentümer nicht für einen iSFP antragsberechtigt sind, kann die Ausgabengrenze auf 60.000 € steigen; diese Sonderfälle sind nicht eingerechnet. Abweichende Wohneinheiten, technische Voraussetzungen und weitere Fördertatbestände sind ebenfalls nicht eingerechnet. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination mit der Steuerförderung nach §§ 35a oder 35c EStG ausgeschlossen. Details in der BEG-EM-Richtlinie

Wählen Sie mindestens eine Maßnahme und geben Sie die voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben ein.

BAFA-Zuschuss

Für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gilt aktuell ein Grundfördersatz von 15 %. Die technischen und verfahrensrechtlichen Bedingungen stehen in der Richtlinie.

BAFA-Antragsportal → BEG-EM-Richtlinie →

KfW-Ergänzungskredit

Der KfW-Kredit 358/359 ist ein Darlehen, kein zusätzlicher Zuschuss. Er setzt einen bewilligten, noch nicht ausgezahlten BEG-Zuschuss voraus, dessen Bewilligung höchstens 12 Monate zurückliegt, und beträgt bis zu 120.000 € je Wohneinheit.

KfW: Bedingungen zum Ergänzungskredit →

Förderwege im Überblick

Maßnahme Einordnung Hinweis
Dachdämmung / oberste Geschossdecke BAFA BEG EM: 15 % Grundförderung iSFP-Bonus und technische Fördervoraussetzungen gesondert prüfen
Fassadendämmung BAFA BEG EM: 15 % Grundförderung iSFP-Bonus und technische Fördervoraussetzungen gesondert prüfen
Kellerdecken- oder Bodendämmung BAFA BEG EM: 15 % Grundförderung iSFP-Bonus und technische Fördervoraussetzungen gesondert prüfen
Dachfenster / Fenster / Außentüren erneuern BAFA BEG EM: 15 % Grundförderung iSFP-Bonus und technische Fördervoraussetzungen gesondert prüfen
Heizungstausch, Solarthermie, Photovoltaik Nicht in dieser Schätzung Eigene Förderwege und Voraussetzungen; aktuelle Programminformationen prüfen

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Häufige Fragen zur BEG-Förderung

Wie hoch ist die BEG-Förderung für eine Dachdämmung?▼
Für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der BAFA-Grundfördersatz aktuell 15 %. Ein iSFP-Bonus kann unter zusätzlichen Voraussetzungen 5 Prozentpunkte betragen; er gilt nur für förderfähige Ausgaben oberhalb der regulären Höchstgrenze. Der Rechner zeigt ausschließlich eine vereinfachte Grundförderungs-Orientierung ohne iSFP-Bonus.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?▼
Für BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist das BAFA die Zuschussstelle. Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 ist ein Darlehen und kann nur zusätzlich zu einem bereits bewilligten, noch nicht ausgezahlten Zuschuss beantragt werden, dessen Bewilligung höchstens 12 Monate zurückliegt. Heizungsmaßnahmen folgen eigenen Förderbedingungen und sind nicht Teil dieses Rechners.
Für welche Gebäude ist die BEG-Einzelmaßnahmenförderung gedacht?▼
Die Förderrichtlinie betrifft Bestandsgebäude. Zum maßgeblichen Antragszeitpunkt muss der Bauantrag oder die Bauanzeige grundsätzlich mindestens fünf Jahre zurückliegen. Weitere Fördervoraussetzungen und technische Anforderungen hängen von Maßnahme und Gebäude ab.
Wann muss ich den BAFA-Antrag stellen?▼
Der Zuschussantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei Antragstellung ist grundsätzlich ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage und voraussichtlichem Umsetzungsdatum erforderlich. Eine Umsetzung vor der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
Welche Maßnahmen berücksichtigt dieser Rechner?▼
Die vereinfachte Orientierung umfasst ausgewählte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dach- und Geschossdeckendämmung, Fassadendämmung, Dämmung von Kellerdecken oder Böden sowie Fenster und Außentüren. Heizungstausch, Solarthermie und Photovoltaik werden nicht berechnet und haben eigene Förderwege.

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